Pensionierung im Ausland

Auf und davon – im Ruhestand ins Ausland zügeln

Nach der Pensionierung auswandern – das will gut geplant sein. Dies gilt vor allem für steuerliche Belange.

Jeden Tag Sonne, Meer und Strand: Der Gedanke ans Auswandern ist wohl schon vielen gekommen. Neben dem angenehmen Klima ist auch der häufig günstigere Lebensunterhalt in vielen Ländern ein wichtiges Argument für einen Umzug. Doch es lauern einige Fallstricke.

AHV und Pensionskasse

Die neue Adresse sollte so früh wie möglich der Pensionskasse und der AHV-Ausgleichskasse mitgeteilt werden, damit die Auszahlung der Rente ohne Verzögerung erfolgt. 

Pensionskassen bestehen oft auf einer Überweisung auf ein Konto in der Schweiz. Demgegenüber wird einem die AHV-Rente an jeden beliebigen Wohnort und in der Währung des Wohnsitzlandes überwiesen.

Tipp: Frühpensionierte, die in ein Land ausserhalb der EU auswandern, können der freiwilligen AHV beitreten und dadurch Beitragslücken vermeiden, wenn sie die letzten fünf Jahre in der Schweiz AHV-versichert waren.

Immobilienkauf

Wer in seiner neuen Heimat eine Liegenschaft kaufen möchte, muss diese meistens mit eigenen Mitteln finanzieren oder einen lokalen Kreditgeber finden. Schweizer Banken finanzieren in der Regel keine Immobilien im Ausland.

Tipp: Bei der Auswahl und beim Kauf eines passenden Objektes empfiehlt es sich, seriöse Fachleute beizuziehen, die den lokalen Immobilienmarkt kennen und mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut sind.

Kapitalanlagen und Devisen

Das Vermögen wird voraussichtlich einen grossen Beitrag an den Lebensunterhalt leisten. Der Anlagefokus verlagert sich vom Schweizer Franken auf die Referenzwährung des Gastlandes, in der auch die Lebenshaltungskosten anfallen.

Tipp: Devisen, die bei der Auswanderung benötigt werden, kauft man am besten in mehreren Tranchen, um einen möglichst günstigen Durchschnittskurs zu erhalten. Wer in ein Land mit grossen Devisenkursschwankungen, hoher Inflation oder allgemein wirtschaftlich und politisch instabilen Verhältnissen übersiedelt, belässt besser einen grossen Teil seines Vermögens in der Schweiz.

Krankenversicherung

Pensionierte, die in einen EU-Staat auswandern und ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz erhalten, müssen sich in der Regel in der Schweiz bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichern. In einigen EU-Ländern ist es Rentenbezügern freigestellt, ob sie sich in der Schweiz oder im Wohnsitzland versichern.

Tipp: Auch Rentnerinnen und Rentner, die in ein Land ausserhalb der EU auswandern, können unter Umständen in der Schweiz versichert bleiben. Einige Schweizer Krankenkassen bieten internationale Versicherungslösungen für Auslandschweizer an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich einer internationalen Krankenversicherung anzuschliessen. Häufig kann man solche Versicherungen aber nur bei guter Gesundheit und nur bis zu einem bestimmten Alter abschliessen.

Steuern

Mit dem definitiven Wegzug aus der Schweiz werden grundsätzlich das gesamte Einkommen und das Vermögen im Ausland steuerpflichtig. Für Geschäftsbetriebe sowie Immobilien in der Schweiz und dem daraus erwirtschafteten Ertrag bleibt man in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich nach dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen.

Tipp: Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger im Ausland wohnt. Die Quellensteuer kann man zurückfordern, falls ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat besteht. Dasselbe gilt für Kapitalbezüge von Guthaben aus der zweiten Säule und der Säule 3a. Wer die Quellensteuer nicht zurückfordern kann, sollte seine Vorsorgeguthaben zu einer Freizügigkeits- oder Vorsorgestiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Quellensteuern transferieren und sie erst dann auszahlen lassen.

Nachlass

Auslandschweizer müssen abklären, welche Behörden sich mit der Abwicklung des Nachlasses befassen, welches Recht zur Anwendung kommt und welche formalen Anforderungen letztwillige Verfügungen erfüllen müssen. 

Tipp: In manchen Ländern erlaubt es die Rechtsordnung, dass man seinen Nachlass dem schweizerischen Recht unterstellt und die Schweizer Behörden mit der Abwicklung der Erbteilung beauftragt. ||


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