Ehe für alle

Du heiratest? Das solltest du wissen. Neu gilt in der Schweiz die Ehe für alle. Wer den Bund
der Ehe schliessen will, sollte die wichtigsten Auswirkungen auf die Finanzen kennen.

Jetzt ist sie da! Viele Jahre lang mussten gleichgeschlechtliche Paare auf die Ehe für alle warten. Ab dem 1. Juli dürfen sie heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe überführen. Das hat einige Auswirkungen. Diese Punkte solltest du kennen:

Eingetragene Partnerschaften können nach dem 1. Juli nicht mehr neu registriert werden. Vor diesem Stichtag geschlossene eingetragene Partnerschaften bleiben weiter gültig. Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können das mit einer Umwandlungserklärung beim Zivilstandsamt machen.

• In der eingetragenen Partnerschaft gilt automatisch die Gütertrennung, in der Ehe ist es die Errungenschaftsbeteiligung. Bei der Gütertrennung vermischen sich die Vermögen der beiden Partner nicht. Endet die Partnerschaft, gibt es kein gemeinsames Vermögen, das geteilt wird. Bei der Errungenschaftsbeteiligung gehört zwar jeder Person selbst, was sie in die Ehe einbringt und während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt. Bei der Scheidung erhält sie dieses sogenannte Eigengut zurück. Die Errungenschaft, also das, was man während der Ehe verdienen und sparen kann, wird aber hälftig aufgeteilt.

• Wenn ein Konkubinatspartner stirbt, erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV. Anders bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft: Der überlebende Gatte respektive die Gattin hat unter gewissen Umständen Anspruch auf eine AHV-Hinterbliebenenrente.

• Bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft ist man automatisch für eine Hinterbliebenenrente aus der Pensionskasse anspruchsberechtigt. Es müssen aber gewisse Kriterien erfüllt sein: Der überlebende Partner ist mindestens 45 Jahre alt und das Paar war seit mindestens fünf Jahren verheiratet beziehungsweise in eingetragener Partnerschaft lebend. Oder wenn man für den Unterhalt für ein Kind aufkommen muss. Wer im Konkubinat lebt, ist bei der Pensionskasse weniger gut abgesichert.

• Welchen Zivilstand man wählt, spielt eine wichtige Rolle, wenn einer der beiden sterben sollte. Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft Lebende bekommen auch ohne Testament automatisch einen Teil aus dem Nachlass des Verstorbenen. Konkubinatspartner gehen hingegen leer aus, wenn die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt. So oder so sollte man sich frühzeitig erkundigen, wie man den Partner bestmöglich für den Fall der Fälle absichert, etwa mit entsprechenden Vorkehrungen im Testament.

• So schön das Leben in der Ehe oder in der eingetragenen Partnerschaft auch sein kann: Unter Umständen bezahlt man mehr Steuern als im Konkubinat, Stichwort «Heiratsstrafe»: Man muss nämlich zusammen eine Steuererklärung ausfüllen und die Einkommen werden zusammengezählt. Paare können so in eine höhere Progressionsstufe rutschen. Es gibt zwar Abzüge, die das etwas abfedern. Trotz diesen Abzügen zahlen viele Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft Lebende aber immer noch deutlich mehr Steuern als unverheiratete Paare.

Konkubinat, Ehe oder weiter in der eingetragenen Partnerschaft? Paare sollten sich unbedingt mit den Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Güterstand, Nachlass und Steuern auseinandersetzen. Bei Fragen helfen dir die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums weiter. Wichtige Tipps findest du auch im fünfmal im Jahr erscheinenden Newsletter «Finanztipps für LGBT».