Portrait von Jonas Schneider

So erben die Richtigen

Mit einer Vor- und Nacherbschaft können sich Paare finanziell absichern, ohne dass ihr ganzes Vermögen später in fremde Hände fällt.   

Von Jonas Schneider, VZ VermögensZentrum Zürich

Viele Paare möchten sich gegenseitig bestmöglich absichern. Schliesslich soll der hinterbliebene Partner nicht in finanzielle Bedrängnis geraten. Allerdings ist die gesetzliche Erbfolge auf klassische Familien ausgerichtet. Das heisst: Ausser dem eingetragenen Partner haben nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Erbanspruch.

Der überlebende Lebenspartner sowie Stief- und Pflegekinder gehen folglich leer aus, wenn du sie nicht speziell begünstigst. Daher kann es sich lohnen, dass du deine gesetzlichen Erben in einem Testament oder Erbvertrag auf den Pflichtteil setzt oder sie vom Erbe ausschliesst. Über die freie Quote kannst du dann frei verfügen und sie folglich deinem Partner zuweisen, um ihn maximal zu begünstigen.

«Der überlebende Lebenspartner sowie Stief- und Pflegekinder gehen leer aus, wenn du sie nicht speziell begünstigst»

In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass sich die Wenigsten Gedanken machen, was nach dem Tod des zweiten Partners mit dem Vermögen geschehen soll. Oft kommt dann jemand zum Zug, den der Erstverstorbene gar nicht berücksichtigen wollte. Denn nach dem Tod des zweiten Partners geht das verbleibende Vermögen an dessen Familie – auch der Teil, der vom zuerst verstorbenen Partner stammt.

Das Erbrecht bietet Möglichkeiten, um auch über den Tod des Partners hinaus Einfluss auf den Weg des Vermögens zu nehmen. In einem Testament oder Erbvertrag kann man nicht nur festlegen, wer das Vermögen unmittelbar erben soll, sondern auch, an welche Nacherben es nach dem Ableben dieser Vorerben gehen soll.

Wenn du also für die freie Quote deinen Partner als Vorerben und deine eigene Familie als Nacherben einsetzt, geht nach dem Tod des Vorerben zumindest der Rest dieser freien Quote zurück an deine eigene Familie.
Eine Nacherbschaft ist auch steuerlich interessant, weil Angehörige so in der Regel deutlich weniger Erbschaftssteuern zahlen müssen.

Denn für die Erbschaftssteuer ist in den meisten Kantonen das Verwandtschaftsverhältnis zum ursprünglichen Erblasser ausschlaggebend, nicht das zum Vorerben.

INFORMATIONEN
Im VZ VermögensZentrum in Zürich berät ein spezialisiertes Team Schwule und Lesben zu allen Geld- und Nachlass-Themen. Vereinbare jetzt einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch im VZ unter 044 207 27 27 oder www.vzch.com/LGBT

Unter vzch.com/display findest du zu­dem weiterführende Informationen zu diesem Artikel und du kannst eine ganze Reihe von Merkblättern für LGBT kostenlos bestellen.