Die Steuererklärung ist schnell ausgefüllt, wenn man nur einen Lohnausweis und kaum Vermögen hat. Mit Immobilien, Wertschriften oder Vorsorgegeldern wird es aber rasch anspruchsvoller. Tipps vom Experten.
Das Frühjahr steht vor der Tür. Das bedeutet in den meisten Fällen auch: Stress mit der Steuererklärung. Damit du in der Hektik nichts vergisst, hier ein paar Tipps von Jonas Schneider, Leiter LGBT Clients beim VZ VermögensZentrum.
Ist die Zeit zu knapp?
Dann gib unmittelbar nach Erhalt deiner Steuererklärung eine Frist-verlängerung ein. Du kannst dies fast in jedem Kanton unkompliziert und einfach online erledigen.
Du lebst in eingetragener Partnerschaft?
Eingetragene Partner werden zum tieferen Ehepaartarif besteuert. Vergiss also nicht, in deiner Steuererklärung den Abzug für Zweitverdiener und «Ehegatten» geltend zu machen.
Du besitzt ein Haus oder eine Eigentumswohnung?
Du kannst die Versicherungsprämien und die Kosten für Unterhalt und Verwaltung durch Dritte abziehen, indem du die Pauschale einsetzt oder die effektiven Kosten geltend machst. Bei den effektiven Kosten gehen die Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen oft vergessen. Wer eine Eigentumswohnung hat, kann die Einlagen in den Erneuerungsfonds abziehen.
Du hast dein Eigenheim saniert?
Werterhaltende oder energiesparende Investitionen kannst du abziehen, wertvermehrende aber nicht. Die Trennlinie verläuft hier allerdings nicht sehr scharf. Wenn du eine grössere Renovation planst, staffelst du diese besser über mehrere Steuerperioden.
Du hast eine Ferienwohnung?
Mieteinnahmen und den Eigenmietwert musst du immer versteuern – auch wenn die Ferienwohnung oft leer steht. Ist sie teilweise vermietet, darfst du den Eigenmietwert kürzen. Wer die Wohnung möbliert vermietet, darf in einigen Kantonen zusätzlich etwas für die Abnützung abziehen.
Du hast ein Wertschriftendepot?
Bei Wertschriften des Privatvermögens können insbesondere die Kosten für die Verwaltung und Verwahrung durch Dritte abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind dagegen die Transaktionskosten (Courtagen etc.). Einige Kantone lassen einen Pauschalabzug von 0.3 Prozent des Wertschriftenvermögens zu.
Hast du Auszahlungen aus deiner Vorsorge erhalten?
Vielen ist unklar, wie sie die Versicherungsleistungen und Kapitalauszahlungen deklarieren müssen. Je nach Art und Zweck werden sie zusammen mit dem übrigen Einkommen oder separat besteuert. Renten aus AHV und Pensionskasse zum Beispiel sind in der Regel zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern. Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse und der Säule 3a wird dagegen zu einem günstigeren Vorsorgetarif besteuert. Vergiss nicht, diese Auszahlungen zu deklarieren – auch wenn du die separate Steuerrechnung bereits erhalten und bezahlt hast. In fast allen Kantonen sparst du Steuern, wenn du die Vorsorgegelder gestaffelt über mehrere Jahre beziehst.
Du hast in deine Vorsorge einbezahlt?
Vergiss nicht, die Einzahlung in die Säule 3a (bis 6768 Franken für 2018) und freiwillige Pensionskasseneinkäufe abzuziehen. Du solltest dazu automatisch Bestätigungen erhalten. Da diese Einzahlungen vor dem 31.12. bei der Vorsorge eintreffen müssen, denk im aktuellen Jahr frühzeitig daran. Einzahlungen in die Säule 3b sind nicht abziehbar.
Warst du öfters krank?
Den grössten Teil der Kosten für Krankheit und Unfall übernehmen in der Regel Krankenkasse und Unfallversicherung. Wer in einem Jahr je nach Kanton mehr als 3 bis 5 Prozent seines steuerbaren Reineinkommens selber berappen muss, darf den Betrag abziehen, der diesen Prozentsatz übersteigt. Prüfe diesen Abzug insbesondere dann, wenn du letztes Jahr hohe Zahnarztkosten hattest. Hingegen kannst du die Kosten für dein neues, straffes Gesicht oder andere Schönheitsoptimierungen leider nicht abziehen…
Hast du Geld gespendet?
Beim Bund und in den meisten Kantonen darf man Spenden an steuerbefreite, gemeinnützige Institutionen bis zu 20 Prozent des Reineinkommens in Abzug bringen. Teilweise werden zusätzlich 300 bis 500 Franken für «Gassenspenden» akzeptiert.
INFOS
Hast du Fragen zu deinen Finanzen? Wende dich unter 044 207 27 27 an das LGBT-Team vom VZ VermögensZentrum. Beim VZ können sich Schwule und Lesben von einem spezialisierten Team beraten lassen.
Oder bestell das kostenlose Merkblatt «Steuerliche Folgen der eingetragenen Partnerschaft» auf www.vzch.com/LGBT.